Foto: A. Zelck / DRKS

Ausbildung zum Brandschutzhelfer / zur Brandschutzhelferin

Gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 sind Arbeitgebende verpflichtet, mindestens 5 % der Belegschaft zu Brandschutzhelfenden auszubilden. Mit unserer praxisnahen Schulung erfüllen Sie diese gesetzliche Vorgabe und stärken gleichzeitig den Schutz von Menschen und Werten in Ihrem Unternehmen.

Im Ernstfall zählt jede Sekunde: Die Teilnehmenden lernen, Gefahren frühzeitig zu erkennen, richtig zu reagieren und einen Brand im Anfangsstadium wirksam zu bekämpfen. Die Schulung orientiert sich an den aktuellen Standards der DGUV Information 205-023 und vermittelt sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Handlungssicherheit.

Inhaltlich behandeln wir unter anderem die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, mögliche Brandursachen und -gefahren am Arbeitsplatz sowie das richtige Verhalten im Brandfall. Im praktischen Teil üben die Teilnehmenden den Einsatz von Feuerlöschern an einem Brandsimulator und trainieren mit einer Brandübungspuppe realistische Löschszenarien.

Dauer

3 x 45 Minuten Theorie, 2 x 45 Minuten Praxis

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein anerkanntes Zertifikat als Brandschutzhelfer*in.

Kurse & Termine

Kurs Brandschutzhelfer bei Ihrem Kreisverband vor Ort

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